Amtliche Mitteilung an die Landwirte

Neuerungen im Bereich der erweiterten Konditionalität für das Antragsjahr 2023 Als Maßnahme gegen eine drohende Lebensmittelknappheit, bedingt durch den gegenwärtigen Krieg in der Ukraine, hat die Kommission Ausnahmeregelungen beschlossen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht einige Bestimmungen der erweiterten Konditionalität für das Kulturjahr 2022-2023 (Antragsjahr 2023) auszusetzen. Sie betreffen folgende: (1) GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland (2) GLÖZ 8: Mindestanteil der Ackerfläche für nicht produktive Flächen oder Landschaftselemente GLÖZ: Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand Auf Anfrage des Landwirtschaftsministeriums hat die Regierung beschlossen diese Regelungen wie folgt … Amtliche Mitteilung an die Landwirte weiterlesen